BGH- Urteil: Preisbindung von Gas an Ölpreis unzulässig
Für Gaskunden eine gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Bindung des Gaspreises ausschliesslich an den Preis für extra leichtes Heizöl für Kunden eine unangemessene Benachteiligung sei und demzufolge nicht die Grundlage von Preisanpassungen sein könne. Die Karlsruher Richter erwarten eine transparente Darstellung der Kosten für Gas.
Die Branche sieht mit dem heutigen Urteil deutliche Auswirkungen für den Gasmarkt. Der Trend wird sich nun zwingend von der Ölpreisbindung weg bewegen. Nach wie vor fehlen jedoch geeignete Faktoren, die für eine Transparenz des Gaspreises und damit einen funktionierenden Wettbewerb sorgen.
Für Verbraucher besteht nun Hoffnung, Geld von den Gasversorgern zurück zu bekommen, wenn die Preiserhöhungen durch die heute gekippten Klauseln begründet waren. Die Klausel der Ölpreisbindung stammen aus den 60er Jahren und sind heute noch in vielen Lieferverträgen zu finden.
Zumindest kurzfristig könnten die Gaspreise nun sinken, eine langfristiger Trendvorhersage trifft heute wohl keiner. Die Rechte der Gaskunden sind mit dem Urteil des BGH gestärkt.
Posted on März 24th, 2010 von admin
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